Wer ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen.
In dieser Rubrik finden künftige Unternehmerinnen und Unternehmer alle wichtigen Informationen, um aus den verschiedenen Optionen diejenige Rechtsform auszuwählen, welche für ihre Firma am besten geeignet ist.
In der Schweiz haben KMU am häufigsten eine der folgenden drei Rechtsformen: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das eingegangene Risiko. Wer alle Risiken allein tragen will und kann sowie bereit ist, mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, kann sich einfach als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, die mit Kolleginnen oder Kollegen starten, sind dagegen mit der Gründung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft besser beraten.
Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag, etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Auch als Verein oder Genossenschaft kann man eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.
Folgende Kriterien sollten beim Entscheid berücksichtigt werden:
- Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind je nach Rechtsform verschieden. Gerade der Kapitalbedarf des laufenden Jahres und der nächsten 3 bis 5 Jahre sollte in die Überlegungen einfliessen.
- Risiko/Haftung: Als Faustregel gilt: Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist der Handlungsspielraum mehr oder weniger stark begrenzt. Wer ein Unternehmen gründet, muss entscheiden, ob er alleine oder mit Partnern arbeiten will und ob er reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner vorzieht.
- Steuern: Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert. Tendenziell werden hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.
- Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent. So sind Inhaber einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, und der Beitritt in eine Pensionskasse ist freiwillig. Bei AG und GmbH hingegen gelten auch geschäftsführende Unternehmende als angestellt und sind somit sozialversichert.
Letzte Änderung 09.01.2023