Welcher Güterstand ist für Selbstständige am besten geeignet?

Verheiratete Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich mit der Frage konfrontiert, welche Folge ein Konkurs der Firma für den Ehepartner bzw. die -partnerin hätte.

In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Sie regeln die Eigentumsrechte an den Gütern während der Ehe sowie die Art und Weise, wie das Vermögen und die Schulden im Falle von Scheidung oder Tod aufgeteilt werden.

Ohne einen speziellen Ehevertrag gilt bei Verheirateten das Recht der Errungenschaftsbeteiligung, demzufolge die beiden Vermögen klar getrennt werden. Das heisst: Selbstständigerwerbende haften für die Schulden ihres Unternehmens nur mit dem eigenen Vermögen (inklusive der in die Ehe eingebrachten Erbschaften und Güter). Das Vermögen des Partners oder der Partnerin wird davon nicht tangiert. Eine Gütertrennung ist daher nicht erforderlich.

Wird die Errungenschaftsbeteiligung aufgelöst, also bei Scheidung, Tod oder Wechsel des Güterstandes, partizipieren die Ehegatten je zur Hälfte an der Errungenschaft des Partners. Für die Schulden haftet der andere Partner aber auch in diesem Falle nicht.



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Letzte Änderung 17.01.2023

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