Beschaffung von Eigenkapital durch Beteiligungsfinanzierung

Bei der Beteiligungsfinanzierung wird dem Unternehmen durch den oder die Gesellschafter Eigenkapital zugeführt, wobei die Geldmittel von ausserhalb zufliessen. Sie findet einerseits bei der Unternehmensgründung, aber auch bei Kapitalerhöhungen statt.

Mittel der Beteiligungsfinanzierung sind Bareinlagen, Sacheinlagen oder Rechte.

Die Kapitalgeber erhalten bei der Beteiligungsfinanzierung grundsätzlich ein Anspruchsrecht am Gewinn, am Vermögen und am Liquidationserlös. Des Weiteren sind sie Mitträger des Unternehmensrisikos, welches je nach Rechtsform auch auf die Höhe der Einlage beschränkt sein kann. Daneben erlangen die Kapitalgeber Informations-, Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte. Die Kapitalüberlassungsdauer ist grundsätzlich langfristig, kann jedoch - bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (je nach Vertragsgestaltung) - auch kurzfristig sein.



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Letzte Änderung 05.05.2021

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