Das Handelsregister ist eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Es enthält Informationen zur Rechtsform, zu den Eigentumsverhältnissen und zur Geschäftsführung der dort eingetragenen Unternehmen und Rechtspersonen.
Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent. Im Gesetz ist es in der Handelsregisterverordnung (HRegV) geregelt.
Die Pflicht, sich selbst namentlich im Handelsregister anzumelden, gilt für:
- Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Vereine, die ein Gewerbe betreiben
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Die Pflicht zur Eintragung durch einen Notar gilt für:
- Aktiengesellschaften (AG
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (Ausnahme: Familien- und kirchliche Stiftungen)
Organisation
Der Bund nimmt die Oberaufsicht wahr und führt ein Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert und ist über den zentralen Firmenindex Zefix zugänglich. Das Führen des Handelsregisters obliegt jedoch den Kantonen. Diese müssen über mindestens ein Handelsregister verfügen.
Zurzeit zählt man in der Schweiz 28 Handelsregisterämter: drei im Kanton Wallis, ansonsten eines pro Kanton bzw. Halbkanton. Bei ihnen können alle Personen kostenlos Registerauszüge zu einem Unternehmen erhalten. Juristische Personen können zudem gegen Gebühr die Statuten einsehen. Registerauszüge können auch online, über das Portal Zefix, abgerufen werden.