Das Handelsregister ist eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Sie enthält die wichtigsten Angaben über die "nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen.
Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in der Handelsregisterverordnung (HRegV).
Im Handelsregister müssen namentlich eingetragen sein:
- Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Ein Eintrag enthält unter anderem:
- Name (Firma)
- Gründungsjahr
- Sitz und Zweck des Unternehmens
- Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
- Kapitalverhältnisse
- Revisionsstelle (allenfalls)
Organisation
Der Bund nimmt die Oberaufsicht wahr und führt ein Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert und ist über den zentralen Firmenindex Zefix zugänglich. Das Führen des Handelsregisters obliegt jedoch den Kantonen. Diese müssen über mindestens ein Handelsregister verfügen; in den Kantonen BE und VS wird das Register bezirksweise geführt.
Zurzeit zählt man in der Schweiz rund dreissig Handelsregisterämter. Bei ihnen können alle Personen gegen eine Gebühr Registerauszüge anfordern und sich so über ein bestimmtes Unternehmen informieren. Die Auszüge können auch über das Internet abgerufen werden. Zu finden sind sie auf dem Portal Zefix.