Übersicht der Steuern nach Gesellschaftsformen

Drei Holzwürfel mit den Buchstaben T, A und X stehen auf einem Notizbuch. Im Vordergrund sieht man einen Taschenrechner und einen Stift.

Selbstständigerwerbende müssen Einkommens- und Vermögensteuern bezahlen. Sie können wie Unternehmen bei den Steuern alles absetzen, was geschäftsmässig begründet ist.

Das schafft einen grossen Ermessensspielraum. Aktiengesellschaften und GmbHs zahlen Kapital- und Ertragssteuern.

In der Schweiz sind Bund, Kantone und Gemeinden befugt, direkte Steuern zu erheben.

Bei den Steuern wird dabei unterschieden zwischen

  • natürlichen Personen, welche Einkommens- und Vermögenssteuern zu entrichten haben und
  • juristischen Personen, die Gewinn- und Kapitalsteuern abliefern müssen.

Übersicht: Besteuerung von Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften

Gesellschaftsform Bund Kanton Gemeinde/Kirche

Personengesellschaften

  • Einzelunternehmen
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
Direkte Bundessteuer vom Einkommen Einkommens- und Vermögenssteuern Zu- und Abschläge zur Staatssteuer, teilweise eigene Tarife und Bestimmungen

Kapitalgesellschaften

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Direkte Bundessteuer vom Gewinn Gewinn- und Kapitalsteuer Zuschläge oder Abschläge zur Staatssteuer


Informationen 

Letzte Änderung 03.03.2020

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