Agenten: unverzichtbarer Vermittler

Agenten sind selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie vermitteln Geschäfte oder schliessen im Namen ihrer Auftraggeber Verkäufe ab.

Agenten können grundsätzlich in jeder Branche tätig sein. Am bekanntesten sind der unabhängige Versicherungsagent oder Vermögensberater. Sie verpflichten sich, für eine oder mehrere Auftraggeber Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsagent) oder in deren Namen und auf deren Rechnung Geschäfte abzuschliessen (Abschlussagent).

Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Agent wird durch das Obligationenrecht und einen schriftlichen Vertrag geregelt. Agenten leben von den vereinbarten Provisionen für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte. In der Regel weist der Auftraggebende dem Agenten ein definiertes Verkaufsgebiet oder einen bestimmten Kundenkreis zu.

Im Gegensatz zum Handelsreisenden haben Agenten keinen Arbeitsvertrag. In der Praxis bereitet die Unterscheidung zwischen Agent und Handelsreisenden oft Mühe. Das entscheidende Merkmal ist dabei das Mass der Selbstständigkeit. Indizien für eine selbstständige Tätigkeit und damit für einen Agenturvertrag sind: eigenes Geschäftsdomizil, eigene Werbung, Eintrag ins Handelsregister, keine Rapportpflichten über Kundenbesuche, keine Weisungen, was Reiseroute oder Arbeitszeiten angeht, und eigene Buchhaltung.



Letzte Änderung 26.04.2021

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