Export für KMU: Die Formalitäten im Überblick

Verschlossene Tür eines Frachtcontainers.

Schweizer KMU, die Produkte ins Ausland exportieren, müssen einige Formalitäten beachten, unter anderem eine obligatorische Ausfuhrzollanmeldung.

In der Schweiz müssen exportierende KMU eine elektronische Ausfuhrzollanmeldung ausfüllen. Der Status des zugelassenen Versenders (ZV) garantiert mehr zeitliche Flexibilität und eine grössere örtliche Unabhängigkeit für regelmässige Exporteure.

Ausfuhrzollanmeldung

Schweizer Exportfirmen sind dazu verpflichtet, für jede Ware, die über die Grenze verschickt wird, eine Ausfuhrzollanmeldung (AZA) auszufüllen. Dafür nutzen sie:

  • e-dec Export, eine Online-Anwendung, über die man der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) seine AZA auf elektronischem Wege übermitteln kann. Der grösste Vorteil besteht in der raschen Zollabfertigung. e-dec Export kann nur für endgültige Ausfuhren genutzt werden. Wer dies möchte, muss sich bei der EZV registrieren lassen.
  • NCTS Export. Das Neue Computerisierte Transitsystem (NCTS) ist für Waren gedacht, die unter eine Transitregelung fallen. Ziel ist ein vereinfachter Austausch mit den Zollstellen.

Grundsätzlich muss die Ware zudem von einer Rechnung und/oder einem Lieferschein begleitet werden.

Weitere Informationen zu e-dec Export und NCTS / Transit National finden Sie auf der Website der EZV (Formulare für den Handelswarenverkehr). 

Kontrollen und Sanktionen

In der Schweiz wird die international vereinbarte Kontrolle von Gütern durch das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial und das Güterkontrollgesetz geregelt.

Für die Ausfuhr bewilligt wird Kriegsmaterial, wenn dies mit dem Völkerrecht sowie den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang steht.

Abgelehnt werden Güter, die zur Herstellung von ABC-Waffen und deren Trägersystemen dienen können oder geeignet sind, zur konventionellen Aufrüstung eines Staates beizutragen, der die regionale oder weltweite Sicherheit gefährdet.

Digitale Produkte und Dienstleistungen unterliegen denselben Exportkontrollvorschriften wie physische Güter. Ein umfassender Leitfaden wurde von der Fachhochschule Graubünden erstellt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf Exportkontrollen und Sanktionen (admin.ch), Trade Compliance-Management der digitalisierten Wertschöpfungskette - Fachhochschule Graubünden (fhgr.ch) und KMU: Exportkontrolle und Sanktionen im Griff? | S-GE.

Fragen, die man sich im Zusammenhang mit der Ausfuhr stellen sollte

Bei der Ausfuhr einer Ware über die Schweizer Grenze ist es ratsam, sich einige Fragen zu den nötigen Formalitäten zu stellen:

  • Ist für die Ware eine Ausfuhrbewilligung erforderlich? Für bestimmte Produkte wie Waffen oder Sprengstoffe brauchen Firmen eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) - siehe  Exportkontrollen und Santkionen oder einer anderen Bundesbehörde.
  • Ist die Ware von einem Freihandelsabkommen erfasst? Falls ja, kann ich eine Warenverkehrsbescheinigung ausstellen? Sind für dieses Land und diese Ware weitere Bescheinigungen wie etwa eine Zulassung (z. B. für Autos) erforderlich?
  • Welche Formalitäten müssen im Bestimmungsland erfüllt werden?
  • Wie hoch sind die Zollabgaben, die Mehrwertsteuer und die übrigen Gebühren, mit denen die Ware im Bestimmungsland veranlagt wird?
  • Fordert das Bestimmungsland besondere Dokumente für diese Warenart (z. B. Einfuhrbewilligung oder Bescheinigungen auf der Rechnung)?
  • Muss man ein Dokument für den Transit zwischen der Schweizer Ausfuhrzollstelle und der Zollstelle des Bestimmungslandes ausfüllen?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich bezahlt werde? Muss man Akkreditive von Banken verlangen?

Zollverfahren ZVE

Exporteure, die regelmässig Waren ausführen, haben die Möglichkeit, den Status eines zugelassenen Versenders (ZV) zu erhalten. Das Zollverfahren ZV erlaubt ihnen und den Spediteuren, die Anmeldung und die Transiteröffnung an ihrem von der EZV zugelassenen Ort vorzunehmen. Die wichtigsten Vorteile dieses Systems sind:

  • Zeitliche Flexibilität. In bestimmten Fällen können auch ausserhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle Waren zu- und abgeführt werden.
  • Örtliche Unabhängigkeit. Sendungen müssen keiner Zollstelle zugeführt werden.
  • Geringeres Staurisiko an der Grenze. Die Disposition der Fahrzeuge wird erleichtert.

Für den ZV-Status müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Firmen, die für das Verfahren zugelassen werden möchten, finden alle dafür notwendigen Informationen auf der Website der EZV.

Hilfe und Informationen

Um den reibungslosen Ablauf eines Exports zu gewährleisten, sollten sich Firmen an Experten aus der Branche, beispielsweise Spediteure, wenden, die über die nötigen Formalitäten gut informiert sind. Viele Informationen zum Export sind auch auf den Websites der EZV, von S-GE oder von Swiss export zu finden.



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Letzte Änderung 23.11.2023

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