Ähnlich wie Franchising oder die Alleinvertretung funktioniert die Lizenznahme. Allerdings kauft der Lizenznehmer nicht Waren, sondern immaterielle Güter wie Patente oder Handelsmarken.
Der Lizenznehmer kauft sich vom Lizenzinhaber das Recht, z.B. dessen Patent, Marke oder Design zu nutzen. Lizenznehmer und Alleinvertreter sind selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie arbeiten auf eigene Rechnung und unter eigenem Namen.
Bei Lizenz- und Alleinvertriebsverträgen ist aber Vorsicht angezeigt, sie sind im schweizerischen Recht nicht eindeutig geregelt, sondern werden von der Rechtsprechung ausgelegt. Wer einen entsprechenden Vertrag abschliessen will, sollte unbedingt den Rat einer juristischen Fachperson einholen.
Schwierig abzuschätzen ist ausserdem, ob sich die Alleinvertretung oder die Lizenznahme überhaupt lohnen. Bevor man einen Vertrag unterschreibt, gilt es das Marktpotential im entsprechenden Gebiet genau auszuloten und Erkundungen über Partner und Produkt bzw. Patent einzuholen.