Durch die Alleinvertretung erhält ein Unternehmer das Exklusivrecht für den Verkauf der Produkte. Erläuterungen.
Ein verwandtes Modell zum Franchising ist die Alleinvertretung. Der Alleinvertreter vereinbart mittels eines Alleinvertriebsvertrags die exklusiven Vertriebsrechte an einer Ware in einem bestimmten Verkaufsgebiet.
Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Produzent oder Händler, die Ware ausschliesslich dem Alleinvertreter zu liefern und dies termingerecht und in vereinbarter Qualität.
Der Produzent kann auf diese Weise den Vertrieb seines Produktes auslagern. Für den Alleinvertreter besteht das Ziel darin, einen Wettbewerbsvorteil zu erhalten, nämlich das Exklusivrecht an einem Produkt in einem bestimmten Gebiet oder Zeitraum.
Diese Lösung bringt für den Vertreter jedoch auch Risiken mit sich. Je nach Vertrag kann es sein, dass er bestimmte Leistungsziele erfüllen muss oder zu Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Marketing gezwungen wird. Diese Punkte sind sorgfältig zu prüfen, insbesondere wenn es um den Vertrieb eines bisher unbekannten Produktes geht, das eventuell erst nach einer gewissen Zeit auf dem Markt Erfolg haben wird.