An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Die entsprechende Verordnung tritt am 26. März 2020 in Kraft; ab diesem Zeitpunkt können Kreditgesuche gestellt werden.
Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes
Liquiditätshilfen für Unternehmen
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Coronavirus: Der Bundesrat verabschiedet Notverordnung zur Gewährung von Krediten mit Solidarbürgschaften des Bundes Der Bundesrat (25.03.2020)
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Covid19.EasyGov.swiss - KreditgesucheDie Frist für Kreditgesuche ist am 31. Juli 2020 abgelaufen. Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Kreditgesuch wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.
- Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus
- FAQ COVID19 Überbrückungshilfe
Allgemeine Informationen zu Bürgschaften für KMU
Der Zugang zu Bankkrediten ist nicht immer leicht. Der Bund unterstützt verschiedene Bürgschaftsgenossenschaften, die für KMU von Nutzen sind.
Die Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens ist häufig mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden. Um diese Gelder zu erhalten, können sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur auf die Suche nach externen Investoren begeben, sondern auch bei einer Bank einen Kredit aufnehmen.
Die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Denn diese Organisationen können den Banken, die den Unternehmen das Geld leihen, Garantien bieten. Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie eine nationale, die speziell für Frauen gedacht ist:
- Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA, für Frauen
- BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU (BGM)
- Cautionnement romand (Bürgschaft Westschweiz)
- BG OST-SÜD, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
Diese Genossenschaften bürgen für Kredite in Höhe von bis zu 1 Million Franken. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko mit bis zu 65% ab. Zudem beteiligt sich der Bund an den Verwaltungskosten der Organisationen.
Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsgenossenschaften zu richten.
Informationen
SECO Infoline
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SECO Infoline für Unternehmen
Tel: +41 58 462 00 66
Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Kontaktformular «Neues Coronavirus»
E-Mail: coronavirus@seco.admin.ch
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Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen (PDF, 1 MB, 13.11.2019)Bericht des Bundesrates
Letzte Änderung 31.08.2020