Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt erwerbslose Personen auf ihrem Weg zur dauernd selbstständigen Erwerbstätigkeit.

In einer Planungsphase von längstens 90 Tagen können erwerbslose Personen zielgerichtet ihr Projekt zur Selbstständigkeit ausarbeiten. Sie bekommen Taggelder, brauchen sich in dieser Zeit aber nicht um Kontrollpflichten und Arbeitssuche zu kümmern. Am Ende der Phase müssen sich Erwerbslose entscheiden, ob sie selbstständig werden wollen oder nicht.

Zusätzlich zu den Taggeldern können Erwerbslose auch eine Bürgschaftsgarantie von einer vom Bund anerkannte Bürgschaftsorganisation bis zum Höchstbetrag von CHF 1 Million beantragen.

Folgende Fristen gelten:

  • Wer eine Bürgschaftsgarantie mit Taggeldern beantragt, muss das Gesuch innerhalb der ersten 19 Wochen der kontrollierten Erwerbslosigkeit beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) einreichen.
  • Ein Gesuch für eine Bürgschaftsgarantie ohne Taggelder (Planungsphase nicht benötigt; Projekt bereits fertiggestellt) muss innerhalb der ersten 35 Wochen der kontrollierten Erwerbslosigkeit gestellt werden.

Bedingungen zum Taggeldbezug:

  • ohne eigenes Verschulden erwerbslos geworden
  • beim RAV angemeldet und die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung erfüllt
  • mindestens 20 Jahre alt
  • ein Gesuch gestellt; Entwurf des Projekts beigelegt.

Gesuche um Unterstützung müssen dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) am Wohnort gestellt werden.

Beim Entscheid zur Selbstständigkeit wird die Rahmenfrist um 2 Jahre verlängert. Damit können Unternehmensgründerinnen und -gründer mit der Unterstützung der Arbeitslosenversicherung rechnen, falls der Gang in die Selbstständigkeit scheitern sollte. In einem solchen Fall muss die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben werden.



Informationen

Letzte Änderung 03.03.2021

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