Bewerbung um eine Bürgschaft im Rahmen des Technologiefonds

Seit dem 1. November 2014 können Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, den Technologiefonds des Bundes in Anspruch nehmen:

  • Sie entwickeln Technologien in den Bereichen Minderung von Treibhausgasemissionen, effiziente Nutzung elektrischer Energie, Förderung erneuerbarer Energien und Schonung der natürlichen Ressourcen.
  • Sie bieten ein neuartiges Produkt oder Verfahren an, das gute Chancen hat, sich am Markt durchzusetzen. 
  • Sie sind kreditwürdig.
  • Sie haben ihren Sitz in der Schweiz.

Firmen, deren Bewerbung angenommen wird, erhalten eine Bürgschaft. Die Bürgschaft wird gegenüber Banken oder anderen Darlehensgebern gewährt. Sie darf nicht mehr als drei Millionen Franken betragen und garantiert für das gesamte oder einen Teil des verbürgten Darlehens sowie die geschuldeten Zinsen. Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.

Der Technologiefonds, der durch das CO2-Gesetz eingerichtet wurde, ist ein vom Bund entwickeltes klimapolitisches Instrument, das bis 2020 mit einem Budget von CHF 25 Millionen ausgestattet ist. Er zielt darauf ab, die Finanzierungslücke in der Vermarktungsphase zu überbrücken und besonders KMU den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern. Eine externe Geschäftsstelle, die von den Unternehmen Emerald Technology Ventures und South Pole Carbon geleitet wird, beurteilt die Anträge und stellt die Betreuung der Bürgschaften sicher. Sie leitet die Bewerbungen an ein Bürgschaftskomitee weiter, das sich aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft zusammensetzt. Das BAFU entscheidet schliesslich über die Vergabe der Bürgschaften.

Erfüllt Ihr KMU die Anforderungen des Technologiefonds? Prüfen Sie Ihre Übereinstimmung mit den Kriterien und füllen Sie auf www.technologiefonds.ch/ eine Online-Bewerbung aus.



Informationen

Letzte Änderung 24.02.2020

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