Bürgschaftsgenossenschaften

Bürgschaftsgenossenschaften werden vom Bund unterstützt und helfen den Unternehmen dabei, leichter Zugang zu Finanzierungen zu erhalten, die sie bei der Gründung, in Investitionsphasen oder im Zuge der Nachfolgeregelung benötigen. Als verlässliche Partner gelten sie bei den Schweizer Banken als Garant für Beträge von bis zu CHF 1 Million.

In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsgenossenschaften, darunter drei regionale sowie eine nationale Struktur für Frauen. Der Bund übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten und sichert bis zu 65% des Ausfallrisikos ab, dem die Genossenschaften ausgesetzt sind.

Anträge auf eine Bürgschaft sind direkt an die auf kantonaler Ebene zuständigen Organisationen zu richten.

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Letzte Änderung 17.03.2025

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