Arbeitsbewilligungen sind nicht nur für Arbeitnehmende ausländischer Nationalität vorgeschrieben, sondern auch für Nacht- und Sonntagsarbeit.
Personen ausländischer Nationalität benötigen eine Bewilligung, um in einem Unternehmen in der Schweiz arbeiten zu können. Für die Beantragung der Bewilligungen sind die Arbeitgebenden zuständig. Dies gilt nicht für Staatsangehörige aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die sich selbst bei den zuständigen Arbeits- oder Migrationsbehörden melden müssen.
Bezüglich Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit muss sich ein Arbeitgeber, der nicht darauf verzichten kann, seinen Betrieb in diesen Zeiten laufen zu lassen, über die rechtlichen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz informieren und sich vergewissern, dass sein Unternehmen diese erfüllt. Dann kann er eine Arbeitsbewilligung beantragen. (Siehe auch: Nacht- und Sonntagsarbeit)