Arbeitnehmende aus Drittstaaten

Ausländische Staatsangehörige (aus Nicht-EU-Staaten) benötigen eine Bewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können. Diese wird nur einigen Bewerberinnen und Bewerbern erteilt.

Nur eine begrenzte Zahl von ausländischen Arbeitnehmenden erhält eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Das Verfahren ist langwierig und für die Zulassung müssen zahlreiche Kriterien erfüllt sein. Eines der entscheidendsten ist das Ausbildungsniveau.

In bestimmten Fällen kann die Zulassung erleichtert werden, insbesondere bei Kooperationen und Projekten zwischen verschiedenen Unternehmen, Kadertransfers sowie für Praktikums- und Ausbildungsaufenthalte. Ein Jobangebot in der Schweiz reicht jedoch nicht aus, um eine Arbeitsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung für die Schweiz zu erhalten.

Gesuche um Arbeitsbewilligungen sind vom Arbeitgeber bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde oder, je nach Kanton, bei dem für Migration zuständigen Amt einzureichen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder ist darüber hinaus ein Visum erforderlich (zu beantragen bei der diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland).



Informationen

Letzte Änderung 30.09.2021

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