Überstunden

Überstunden unterliegen den Regelungen des Arbeitsrechts. Nur in Ausnahmefällen müssen Arbeitnehmende Überstunden leisten.

Überstunden sind Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Grundsätzlich haben Arbeitnehmende nur das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zu verrichten. Zur Leistung von Überstunden sind sie nur in Ausnahmefällen verpflichtet, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  • die Überstunden sind notwendig, zum Beispiel, wenn eine dringende Frist eingehalten werden muss und keine Aushilfen zur Verfügung stehen
  • der oder die Arbeitnehmende ist weder körperlich noch psychisch überlastet
  • die Anforderungen sind zumutbar
  • das Arbeitsgesetz, insbesondere die maximale Wochenarbeitszeit, wird eingehalten

Maximale Arbeitszeit

Die Normalarbeitszeit beträgt in der Schweiz 40 bis 44 Stunden pro Woche. Die gesetzlich geregelte maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben 45 Stunden, ebenso für Büropersonal, technisches Personal und andere Angestellte, zu denen auch das Verkaufspersonal grosser Detailhandelsunternehmen gehört. Für die übrigen Angestellten liegt die Grenze bei 50 Stunden. Längere Arbeitszeiten lässt das Gesetz nur für gewisse Berufsgruppen wie Taxifahrer oder Assistenzärzte sowie unter besonderen Bedingungen zu.  

Abgeltung der Überstunden

In folgenden Fällen sind den Arbeitnehmenden Überstunden abzugelten:

  • sie wurden vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet
  • sie wurden vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnet, waren aber notwendig oder konnten vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden

Es ist jedoch möglich, die Abgeltung durch eine schriftliche Vereinbarung auszuschliessen. Geschieht dies nicht, so erfolgt die Abgeltung über die Zahlung eines um mindestens 25% höheren Lohns, über einen Freizeitausgleich von mindestens gleicher Dauer oder in einer anderen vertraglich vereinbarten Form.

Bei Arbeitsstunden, die die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschreiten, spricht man von "Überzeitarbeit". Im Gesetz wird klar zwischen Überstunden und Überzeitarbeit unterschieden, wobei eine Abgeltung der Überzeitarbeit in den meisten Fällen verpflichtend ist.



Informationen

Letzte Änderung 24.02.2020

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