Gutes Management der Ferienplanung

Ferien sind für das persönliche Gleichgewicht aller Arbeitnehmenden unerlässlich. Und somit auch für das Gleichgewicht im Unternehmen.

In der Schweiz ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, jedem und jeder Angestellten mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr zu gewähren. Bei unter 20-jährigen Arbeitnehmenden beträgt die Mindestdauer fünf Wochen. Natürlich können im Einzelarbeitsvertrag, im Normalarbeitsvertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag mehr Ferien vereinbart werden.

Bei Teilzeitangestellten ist der Anspruch auf bezahlte Ferien proportional zu den geleisteten Arbeitsstunden. Oftmals ist der Ferienlohn bereits im Stundenlohn enthalten. In diesem Fall muss die Höhe dieser Leistungen im Arbeitsvertrag einzeln ausgewiesen werden.

In einigen Fällen von längerer Absenzen, zum Beispiel durch Krankheit oder das Bekleiden eines öffentlichen Amtes, kann der Arbeitgeber eine Reduzierung der Ferien in Betracht ziehen.

Gute Ferienplanung

In der Regel plant der Arbeitgeber die Ferienzeiten seiner Angestellten unter Berücksichtigung ihrer Wünsche. Gewöhnlich wollen Arbeitnehmende mit Kindern ihren Urlaub während der Schulferien nehmen. Der Arbeitgeber hat vor allem den reibungslosen Ablauf der Unternehmensprozesse im Blick. Daher sollte er unbedingt weit im Voraus planen, wann seine Angestellten fehlen werden. Es empfiehlt sich, die Ferienzeiten mindestens drei Monate vorher festzulegen.



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Letzte Änderung 24.02.2020

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