Die Firmengründung ist in der Schweiz relativ einfach. Ein Leitfaden.
Was muss man tun, wenn man in der Schweiz ein Unternehmen gründen will? Die Gründung ist vergleichsweise einfach. Nur für wenige vom Bund (Gesundheitsberufe, pädagogische und soziale Berufe) oder den Kantonen (Verkehr, Architektur, juristische Berufe usw.) reglementierte Bereiche benötigt man besondere Bewilligungen.
Tipps vor dem Start
Bevor man ins kalte Wasser springt, sollte man unbedingt einige wichtige Schritte bedenken. Dazu gehören u.a.:
- die Marktanalyse
- der Businessplan
- die Entscheidung für eine passende Rechtsform
- die Eintragung ins Handelsregister
- das Geistige Eigentum
Eine einfache Gesellschaft kann ohne grosse Formalitäten gegründet werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt braucht ein Unternehmer oder eine Unternehmerin eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und kann eine Unternehmensstruktur suchen, die juristisch und steuerlich angemessener ist.
Hilfsangebote für die Gründung
Es gibt zahlreiche Instrumente und Hilfsangebote, welche die Gründerinnen und Gründer in den verschiedenen Phasen begleiten. Das SECO unterstützt die Firmengründung mit seinem Portal EasyGov.swiss.
Darüber hinaus bieten weitere Institutionen und Partnerorganisationen effiziente Hilfen an:
- Die kantonalen Wirtschaftsförderungen können Firmengründerinnen und -gründern im Vorfeld nützliche Informationen liefern
- Die schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) hat ein spezielles Coaching-Programm auf die Beine gestellt.
- Venturelab ist eine Initiative von Innosuisse, der schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, und richtet sich an junge Unternehmende. Auf diese Weise konnten viele Start-ups entstehen und sich entwickeln.
- Das Förderprogramm Eurostars ist für Innovationsprojekte im europäischen Raum gedacht. Es bietet Start-ups und Spin-offs die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten
Auch für die Erledigung der verschiedenen Behördengänge ist Unterstützung durch viele Institutionen möglich. In bestimmten Fällen können diese sogar Lokalitäten oder individuelle Dienstleistungen zu günstigen Bedingungen anbieten.
Der Staat gewährt keine direkte finanzielle Unterstützung bei der Gründung neuer Unternehmen. Die einzige Ausnahme stellt die Arbeitslosenversicherung dar, da diese Unterstützungsmassnahmen für Arbeitslose (siehe arbeit.swiss - Arbeitsmarktliche Massnahmen) anbietet, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen.
Letzte Änderung 30.05.2024