Versicherungen: Was ist obligatorisch, was sinnvoll?

In der Gründungsphase eines Unternehmens müssen auch KMU diverse Versicherungen abschliessen.

Zwei Versicherungstypen stehen im Vordergrund: Erstens die Sozialversicherungen für den Unternehmer sowie für die allfälligen Mitarbeitenden, zweitens die Betriebsversicherungen.

Welche Sozialversicherungen für den Unternehmer freiwillig oder obligatorisch sind, hängt von der gewählten Rechtsform ab.

Grundsätzlich gilt:

  • Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Für ihre Vorsorge sind sie zum Grossteil selbst verantwortlich.
  • Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbHs sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende. In diesem Fall sind die meisten Versicherungen obligatorisch.

Betriebsversicherungen

Bei den Betriebsversicherungen sind Unternehmen freier als bei den Sozialversicherungen. Grundsätzlich kann eine Firma selbst entscheiden, welche Risiken sie abgedeckt haben möchte.

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung gehört praktisch in jedem Unternehmen zum Grundbedarf. Die Risiken unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Daher ist vor Versicherungsabschluss eine genaue Risikoanalyse ratsam.

Folgende Risiken können abgedeckt werden:

Anlagerisiko: Schäden, die aus der Haftpflicht als Eigentümer oder Mieter von Geschäftsimmobilien entstehen. Beispiel: Vom Betriebsgebäude löst sich ein Ziegel und beschädigt ein parkiertes Auto.

Betriebsrisiko: Schäden, die aus betrieblichen Abläufen entstehen. Beispiel: Bei der Auswechslung der Waschmaschine beschädigt ein Monteur die Kücheneinrichtung, die in der Folge ersetzt werden muss.

Produktrisiko: Schäden durch Konstruktions- oder Entwicklungsfehler von Produkten. Beispiel: Ein Kaffeemaschinenbauteil der eigenen Produktlinie sorgt für Überhitzung, was zu Bränden führen kann.

Daneben lassen sich verschiedene Sonderrisiken einschliessen. Von der Betriebshaftpflicht nicht gedeckt ist dagegen der Schaden, der einem Unternehmer oder seiner Familie selbst entsteht.

Angehörige freier Berufe wie z.B. Ärzte, Apotheker oder Architekten können eine freiwillige Berufshaftpflicht-Versicherung abschliessen. Sie deckt ihre speziellen Risiken in der Ausübung ihres Berufs ab.

Sachversicherungen

Bei den Sachversicherungen unterscheidet man zwischen Gebäudeversicherungen und Versicherungen der Fahrhabe (Waren, Maschinen, Werkzeuge, Computer, Motorfahrzeuge usw.).

Um die Gebäudeversicherung müssen sich Unternehmer nur kümmern, wenn sie ihr Geschäft in einer eigenen Liegenschaft betreiben. Alles, was im Gebäude ist, gilt als Fahrhabe. Grundsätzlich decken Sachversicherungen Elementarschäden, Feuer, Einbruch und teilweise Glasbruch. Die erforderliche Deckung kann je nach Branche stark variieren (Sachversicherung (SVV)).

Betriebsunterbruchversicherung

Sie deckt die finanziellen Folgen von Betriebsunterbrüchen (direkte Kosten sowie entgangener Gewinn). Die Betriebsunterbruchversicherung kann für praktisch alle Risiken abgeschlossen werden und lohnt sich vor allem für Firmen, die über keine Ausweichmöglichkeiten für ihre Produktion verfügen.

Tipp: Empfehlenswert ist ferner der Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung. Sie deckt die Kosten, die aus Gerichtsverfahren oder der Abwehr unberechtigter Ansprüche entstehen.

Maschinen und EDV-Versicherung

Die Maschinenversicherung (oder auch die allgemeine Versicherung für technische Anlagen) deckt Schäden an Maschinen, Apparaten, Instrumenten und anderen technischen Anlagen, die aus eigenem oder fremdem Verschulden entstanden sind. Versicherungslösungen gibt es auch für Computersysteme.

Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken

Gesundheitsfragen werden häufig unterschätzt, sind jedoch für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Damit es nicht zum Konkurs kommt und die Geschäfte im Ernstfall weitergeführt werden können, müssen Unternehmerinnen und Unternehmer für Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod versichert sein. Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kann durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt werden (Leistungsdauer von max. 2 Jahren). Ein Arbeitsausfall aufgrund eines Unfalls wird von der Unfallversicherung gedeckt.

Im Invaliditätsfall kann alles etwas komplizierter werden. Es ist möglich, die Leistungen, welche vom Pensionsfonds des Unternehmens abgedeckt sind, zu erhöhen oder sich zum Beispiel mit einer privaten Versicherung zusätzlich abzusichern. Für den Todesfall gilt ebenso: Unternehmende, die eine Familie zu versorgen haben, sollten sich besser absichern als junge Alleinstehende.

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)

Die Versicherungen der SERV decken die Risiken im Zusammenhang mit dem Export von Waren ab, namentlich kommerzielle Risiken (z.B. Zahlungsunfähigkeit des Kunden) und politische Risiken im Zielland (z.B. ausserordentliche staatliche Massnahmen, Bürgerunruhen, Embargos, Sperrung des Devisentransfers).

Die Lieferantenkreditversicherung ist eines der meistgenutzten Angebote der SERV; sie deckt die Risiken im Zusammenhang mit Forderungen aus den Exportgeschäften ab. Die Fabrikationsrisikoversicherung, die ebenfalls stark nachgefragt wird, schützt den Exporteur vor dem Risiko eines Produktionsabbruchs. Darüber hinaus bietet die SERV auch Lösungen an, die den exportierenden KMU helfen, ihre Liquidität zu wahren. Dies sind im Wesentlichen die Fabrikationskreditversicherung und die Bondgarantie.



Informationen

Letzte Änderung 26.06.2020

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