Geistiges Eigentum: Innovationen schützen

Ein Unternehmen hat die Möglichkeit, seine Innovationen und Kreationen (eine Marke, eine Erfindung, ein Logo, ein Produkt- oder Verpackungsdesign) zu schützen. Es sollte frühzeitig entscheiden, ob und wie es dies tun will.

Sobald eine Erfindung öffentlich gemacht wurde, kann sie nicht mehr geschützt werden. Ein Unternehmen muss also vor Bekanntwerden der Idee aktiv werden und zugleich darauf achten, dass es nicht das Geistige Eigentum (Marken, Patente, Designs und Urheberrechte) von anderen verletzt. Am besten erarbeitet man eine Schutzrechtestrategie.

Bei der Firmengründung ist zu beachten, dass die Firma (Firmenname) durch die Eintragung in das Handelsregister nicht auch als Marke geschützt ist. Ein Unternehmen ist damit nur beschränkt davor geschützt, dass Dritte seinen Firmennamen für die Bezeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen verwenden. Es kann deshalb sinnvoll sein, die Firma zusätzlich als Marke eintragen zu lassen.

Informationen zum Schutz von Innovationen und Kreationen mittels des Patent-, des Marken- und des Designschutzes sowie zum Urheberrecht finden Sie in der Rubrik "Geistiges Eigentum".



Informationen

Letzte Änderung 17.03.2025

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