Gastronomie: Gründung eines Gastronomiebetriebs

Wer ein Café eröffnet, kann sich bei der kantonalen Wirtschaftsförderung beraten lassen, wie er leichter Zugang zu Krediten erhält.

Wer gründet was?

Ein Schweizer eröffnet ein Antiquitätencafé.

Geschäftsfeld

Das Spezielle des Gastronomiekonzepts ist die Kombination von Gastronomiebetrieb und Antiquitätenladen.

Gewählte Rechtsform/Finanzierung

Das Café wird in Form einer Einzelunternehmung geführt. Finanziert wurde das Projekt mit eigenen Mitteln und mit Fremdkapital.

Nachfolgende Punkte muss der Unternehmer speziell beachten:

Handelsregister

Der Unternehmer hat mit seinem Einzelunternehmen einen Jahresumsatz von CHF 150'000 erzielt. Daher ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch (Art. 36 HRegV). Liegt der Jahresumsatz unter CHF 100'000, so ist der Eintrag je nach Tätigkeit freiwillig.

Mehrwertsteuer

Der Unternehmer hat einen jährlichen Umsatz von CHF 250'000 budgetiert. Damit ist er verpflichtet, sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anzumelden (Art. 66 MWSTG).

Wirtschaftsförderung

Der Unternehmer lässt sich von der Wirtschaftsförderung seines Standortkantons beraten. Diese informiert ihn darüber, wo er eine Bürgschaft beantragen kann, was ihm den Zugang zu einem Bankkredit erleichtert.



Informationen

Link

Möchten auch Sie ein Café/Gastronomiebetrieb eröffnen?
Konsultieren Sie zuerst die Gründungsanleitung "9 Stationen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen":

Letzte Änderung 29.04.2021

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