Für die Gründung einer GmbH ist nicht viel Stammkapital vonnöten. Fallbeispiel eines Kindermodegeschäfts, das diese Rechtsform gewählt hat.
Wer gründet was?
Eine Unternehmerin gründet einen Handelsbetrieb mit Kinderkleidern.
Geschäftsfeld/Zielgruppe
Der Handelsbetrieb hat sich auf exklusive Alltags- und Festtagsbekleidung spezialisiert. Als Sonderdienstleistung werden die Kleider auch speziell angefertigt oder können gemietet werden. Dazu führt die Unternehmerin ein Ladenlokal mit direktem Kundenkontakt.
Gewählte Rechtsform
Die Unternehmerin suchte eine juristische Rechtsform, die wenig Gründungskapital erfordert, und wählte deshalb die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Nachfolgende Punkte muss die Unternehmerin speziell beachten:
Rechtsform
Die Unternehmerin suchte eine juristische Rechtsform, die wenig Gründungskapital erfordert. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfüllt diese Bedingungen optimal: Das Minimalkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 OR). Das Risiko beschränkt sich auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.
Mehrwertsteuer
Die Unternehmerin budgetiert einen jährlichen Umsatz von CHF 250'000. Daher muss sie sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht schriftlich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden (Art. 66 MWSTG).
Import-Export
Die Unternehmerin arbeitet mit in- und ausländischen Lieferanten zusammen und wird deshalb teilweise als Importeurin betrachtet. Als Importeurin kann sie Zölle und Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer, nach einem vereinfachten Verfahren entrichten. Das hat folgende Vorteile für sie:
- Verzollung ohne Barzahlung
- Reduktion der Wartezeiten in den Zollbüros
- 60-tägige Zahlungsfrist bei der Mehrwertsteuer.
Ihren Antrag reicht die Unternehmerin bei der Oberzolldirektion in der Sektion Finanzen und Rechnungswesen ein. Sobald ihr Antrag bewilligt ist, kann sie die Vorsteuer abziehen und deren Rückzahlung geltend machen.