Verschiedene Arten persönlicher Schutzausrüstungen

Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden wirksam zu schützen, kann eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein.

Kann die Gesundheit der Arbeitnehmenden durch kollektive Massnahmen organisatorischer oder technischer Art nicht ausreichend geschützt werden, so muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen.

Es wird zwischen zwei Arten von persönlichen Schutzausrüstungen unterschieden:

  1. Ausrüstungen für den Gesundheitsschutz (Schutz vor Vergiftungen, Witterungseinflüssen bei Arbeit im Freien usw.)
  2. Schutzausrüstungen gegen Unfälle (gegen Schläge, Feuer, Stromschläge, Schnittverletzungen usw.)


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Letzte Änderung 28.09.2021

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