Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsbelastung

Eine angemessene Arbeitsbelastung und eine durchdachte Anordnung der Geräte: Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen Stress und Unfälle zu wappnen.

Zu einem guten Ablauf im Betrieb gehören für eine Chefin oder einen Chef auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Angestellten. Der Arbeitgeber muss die Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Faktoren Sicherheit und Behaglichkeit planen. Zudem muss er seinen Angestellten ein realistisches Arbeitspensum zuweisen.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass es bei seinen Angestellten weder zu Überlastung noch zu Unfällen kommt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit einem schlecht eingerichteten Arbeitsplatz oder einer unangemessenen Arbeitsbelastung können vermieden werden, indem insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • die Ergonomie der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel (Maschinen und Geräte, Sitzmöbel, Einrichtung der Arbeitsplätze mit Computerbildschirm)
  • die Vermeidung zu starker körperlicher Beanspruchung (Einsatz der Körperkraft, lang einzunehmende starre Körperhaltungen, repetitive Bewegungen)
  • die Angemessenheit des Arbeitspensums (weder zu viel, noch zu wenig, vernünftige Fristen usw.)


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Letzte Änderung 29.06.2020

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