Über die obligatorischen Versicherungen hinaus muss der Arbeitgeber darauf achten, dass der Arbeitsplatz den Bedürfnissen seiner Angestellten Rechnung trägt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeglicher Verletzung der körperlichen oder psychischen Integrität seiner Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vorzubeugen. Dies erfordert Massnahmen:
- zur Gefahrenverhütung,
- in der Betriebsausstattung,
- bei der Arbeitsplanung unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmenden,
- bei der Hygiene.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Bereichen, in welchen schwere und repetitive Arbeiten nötig sind oder wo ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.