Wer eine Firma leitet, muss sich an die in der Schweiz geltenden Normen für die Einrichtung der Arbeitsräume halten.
Um die Gesundheit des Betriebspersonals zu schützen, muss die Arbeitsumgebung normgerecht sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Räume folgende Vorgaben erfüllen:
- Schutz vor Witterungseinflüssen und Lärm
- eine gleichmässige Raumtemperatur
- ausreichende Helligkeit
- Schutz vor Luftverschmutzung, elektromagnetischen Feldern, Passivrauchen
- usw.