Arbeitsstreitigkeiten

Die Lösung einer Arbeitsstreitigkeit, beispielsweise eine Meinungsverschiedenheit mit einem Angestellten oder eine Lohnforderung, kann über verschiedene juristische Verfahren erfolgen.

Man unterscheidet zwei Arten von Arbeitsstreitigkeiten: Probleme im Zusammenhang mit einzelnen Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel eine Meinungsverschiedenheit mit einem Angestellten, und kollektive Streitigkeiten, wie die Lohnforderung einer Gewerkschaft. Individuelle und kollektive Streitigkeiten werden nicht von denselben Instanzen behandelt.

Individuelle Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem einzelnen Arbeitsverhältnis (z.B. einem Arbeitsvertrag) sind in der Regel die Arbeitsgerichte dafür zuständig, zwischen den Parteien zu schlichten. Arbeitsgerichte gehören zu den kantonalen Zivilgerichten.

Kollektive Streitigkeiten

Bei einer kollektiven Arbeitsstreitigkeit muss man sich grundsätzlich an eine die jeweilige kantonale Einigungsstelle wenden. Es gibt auch eine eidgenössische Einigungsstelle für kollektive Arbeitsstreitigkeiten, die über die Grenzen eines Kantons hinausreichen. Eine Schlichtung durch diese Einigungsstelle erfolgt nur, wenn beide Parteien, also Arbeitgebende und Gewerkschaften, dies verlangen und sie zuvor in ihren direkten Verhandlungen keine Einigung erzielen konnten.

Verhandlungen

In der Schweiz werden die meisten Konflikte zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden eher über Verhandlungen geregelt und nicht über extreme Massnahmen wie Streik oder Aussperrung (wenn der Arbeitgeber das Arbeiten unmöglich macht). Sowohl Streik als auch Aussperrung gehören jedoch zu den Freiheiten, die in der Bundesverfassung festgeschrieben sind, wobei sie bestimmten Bedingungen unterliegen.



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Letzte Änderung 24.02.2020

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