Die Behörden der Arbeitsinspektion sind für Kontrollen bezüglich des Arbeitnehmerschutzes zuständig. Sie müssen die Mitarbeitenden informieren und ihnen zur Verfügung stehen.
Damit sichergestellt werden kann, dass das Arbeitsgesetz korrekt umgesetzt wird, gibt es Arbeitsinspektionsbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, zu prüfen, dass alle Vorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Arbeitnehmersicherheit eingehalten werden. Ausserdem müssen sie Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Verbände informieren, beraten und unterstützen, um ihnen die Umsetzung der Rechtsverordnungen im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit zu erleichtern.
Die Kontrollen in den Betrieben werden von kantonalen Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren durchgeführt. Die kantonalen Inspektionen werden ihrerseits von der Eidgenössischen Arbeitsinspektion beaufsichtigt.
Betriebsordnungen
Betriebsordnungen dienen der Information der Arbeitnehmenden über den Gesundheitsschutz und mögliche Gefahren, denen sie ausgesetzt sind. Für industrielle Betriebe ist eine Betriebsordnung zwingend vorgeschrieben. Siehe auch: