In einigen Branchen gibt es einen Gesamtarbeitsvertrag, der den Angestellten Mindestlöhne und angemessene Arbeitsbedingungen garantiert.
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist eine Vereinbarung zwischen:
- einem einzelnen Unternehmen und einer oder mehrerer Gewerkschaften, die seine Angestellten vertreten
- mehreren Unternehmen und einer oder mehrerer Gewerkschaften, die deren Angestellten vertreten
- einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden und einer oder mehrerer Gewerkschaften, die Arbeitnehmende vertreten
Das Unternehmen SSR SRG idée suisse hat zum Beispiel einen eigenen GAV, der zwischen der Firmenleitung und der Schweizer Mediengewerkschaft SSM, die die Angestellten vertritt, geschlossen wurde. Ebenfalls auf einen GAV geeinigt haben sich der Verband Westschweizer Unternehmen der privaten Medien, Médias suisses, und der Schweizer Journalistenverband Impressum.
Zu den Zielen eines GAV gehört insbesondere, den Arbeitnehmenden einen Mindeststandard bei den Arbeitsbedingungen zu garantieren, wobei die Besonderheiten der Branche und der jeweiligen Organisationen zu berücksichtigen sind. Die Klauseln eines GAV können unter anderem folgende Punkte betreffen:
- den Mindestlohn
- die Lohnfortzahlung bei Verhinderung wegen Krankheit, Mutterschaft und Militärdienst
- Ferien und freie Tage
- Arbeitszeitvorschriften
- Erweiterung des Kündigungsschutzes
- usw.
Arbeitgebenden bietet ein GAV die Möglichkeit, den Arbeitsfrieden sicherzustellen.
Der GAV muss in allen Unternehmen, die in den vertragsschliessenden Verbänden Mitglied sind, zur Anwendung kommen. In bestimmten Fällen kann der Geltungsbereich sogar auf alle Unternehmen der Branche ausgeweitet werden, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einem der vertragsschliessenden Verbände. Diese Ausweitung erfolgt über die zuständigen Behörden eines oder mehrerer Kantone oder sogar der gesamten Schweiz.