3. Säule: Private Vorsorge

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten im Zusammenhang mit der dritten Säule.

Die 3. Säule bezeichnet die private Selbstvorsorge. Sie wird teilweise mit steuerlichen Anreizen gefördert. Mit der 3. Säule können Arbeitnehmer allfällige Vorsorgelücken kompensieren oder weiter führende Ansprüche sicherstellen. Die 3. Säule kann auch Todesfall- und Invaliditätsleistungen gewähren. Man unterscheidet zwischen gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Selbstvorsorge (Säule 3b).

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die private Vorsorge besonders wichtig. Schliesslich sind selbstständig Erwerbende nicht allen Sozialversicherungen obligatorisch unterstellt. Daher müssen sie sich ihre Absicherung insbesondere für Alter und Invalidität weitgehend selber aufbauen.

Säule 3a optimal nutzen: Die besten Strategien für Einzahlungen und Auszahlungen:

  1. Maximale Einzahlungen nutzen – Regelmäßige Einzahlungen in die Säule 3a verbessern die Altersvorsorge und reduzieren die Steuerlast.
  2. Verpasste Einzahlungen nachholen – Ab 2025 sind Nachzahlungen bis zu zehn Jahre möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  3. Auch im Rentenalter einzahlen – Erwerbstätige nach dem Pensionsalter können bis zu fünf Jahre weiterhin einzahlen.
  4. Wertschriften statt Zinskonto – Langfristig erzielen 3a-Wertschriftenlösungen höhere Renditen als Sparkonten.
  5. Anlagehorizont verlängern – Wertschriften können nach der Pensionierung ins Privatdepot übertragen werden, um Marktschwankungen auszugleichen.
  6. Zinssätze vergleichen – Unterschiede zwischen Banken können sich langfristig erheblich auf das Guthaben auswirken.
  7.  Früh im Jahr einzahlen – Wer zu Jahresbeginn einzahlt, profitiert stärker vom Zinseszinseffekt.
  8. Bank statt Versicherung wählen – Versicherungen sind meist teuer und intransparent; Banklösungen sind flexibler und kostengünstiger.
  9. Kapitalbezüge staffeln – Gleichzeitige Auszahlung von 3a- und Pensionskassenguthaben erhöht die Steuerlast.
  10. Mehrere 3a-Konten eröffnen – Die gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre reduziert die Steuerbelastung im Rentenalter.

Letzte Änderung 11.03.2025

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