3. Säule: Private Vorsorge

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten im Zusammenhang mit der dritten Säule.

Die 3. Säule bezeichnet die private Selbstvorsorge. Sie wird teilweise mit steuerlichen Anreizen gefördert. Mit der 3. Säule können Arbeitnehmer allfällige Vorsorgelücken kompensieren oder weiter führende Ansprüche sicherstellen. Die 3. Säule kann auch Todesfall- und Invaliditätsleistungen gewähren. Man unterscheidet zwischen gebundener Vorsorge (Säule 3a) und freier Selbstvorsorge (Säule 3b).

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die private Vorsorge besonders wichtig. Schliesslich sind selbstständig Erwerbende nicht allen Sozialversicherungen obligatorisch unterstellt. Daher müssen sie sich ihre Absicherung insbesondere für Alter und Invalidität weitgehend selber aufbauen.


Letzte Änderung 07.05.2021

Zum Seitenanfang

https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/praktisches-wissen/personal/personalmanagement/pflichten-der-arbeitgebenden/sozialversicherungen/private-vorsorge.html