Sozialversicherungen

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern.

Was für Unternehmerinnen und Unternehmer freiwillig ist und was obligatorisch, hängt bei den Sozialversicherungen von der gewählten Rechtsform ab. Grundsätzlich gilt: Gründerinnen und Gründer von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gelten für die Sozialversicherungen als selbstständig Erwerbende. Für ihre Vorsorge sind sie zu einem grossen Teil selbst verantwortlich.

Gründerinnen und Gründer von Aktiengesellschaften oder GmbHs sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende. In diesem Fall sind die meisten Versicherungen obligatorisch.

Das Schweizer Dreisäulenmodell aus staatlicher, betrieblicher und individueller Vorsorge soll Schutz im Alter, bei Invalidität und im Todesfall und einen angemessenen Lebensstandard auch nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit gewährleisten.



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Letzte Änderung 13.04.2022

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