Anforderungen an die Qualifikation von Auditoren

Auditoren müssen bestimmte persönliche Fähigkeiten wie Integrität, Aufgeschlossenheit und Hartnäckigkeit sowie fachliche Qualifikationen aufweisen.

Die Auditierung wird durch einen oder mehrere Auditoren geleitet und abgenommen. Das sind Personen, die für die Durchführung eines Audits qualifiziert sind.

Die ISO definiert Qualifikation mit "demonstrierten persönlichen Eigenschaften und nachgewiesener Befähigung, Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden". ISO 19011 definiert im Kapitel "Qualifikation und Bewertung von Auditoren" folgende Eigenschaften:

  • Persönliche Eigenschaften (z. B. Integrität, Aufgeschlossenheit, diplomatisches Geschick, Beobachtungsgabe, Vielseitigkeit, Hartnäckigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Selbstsicherheit).
  • Kenntnisse zu Managementsystemen.
  • Spezifische (Fach-) Kenntnisse in dem zu auditierenden Bereich.
  • Ausbildung.
  • Arbeitserfahrung.
  • Auditorenschulung.
  • Auditerfahrung.

Diese ISO-Norm gibt Anleitungen zu verschiedenen Aspekten eines Audits. Es bleibt dem Nutzer vorbehalten, die für ihn zutreffenden Anforderungen daraus abzuleiten.



Letzte Änderung 25.03.2021

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