Einfuhrsteuern und -abgaben: Fehler vermeiden

Auf eingeführte Waren werden verschiedene Steuern und Abgaben erhoben. Ein Fehler bei der Anmeldung oder der Umschliessung kann Mehrkosten verursachen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erhebt auf aus dem Ausland eingeführte Produkte:

  • Zollabgaben
  • Mehrwertsteuer
  • verschiedene zusätzliche Steuern und Gebühren (Alkoholmonopolgebühren, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Schwerverkehrsabgabe usw.)

Bei der Bestimmung der Steuersumme stützt sich die EZV auf die in der Zollanmeldung enthaltenen Informationen. Für die Höhe der Belastung sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend:

  • Art, Menge und Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Anmeldung
  • für die Ware zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Steuersätze und Berechnungsgrundlagen

Im Falle eines Fehlers werden hohe Sätze angewendet

Enthält eine Zollanmeldung eine inkorrekte Warenbezeichnung, die sich nicht berichtigen lässt, oder wurde eine Ware nicht angemeldet, so kann die entsprechende Ware mit dem höchsten anwendbaren Satz veranlagt werden.

Wenn unterschiedlich steuerbare Waren zusammen in einem Packstück verpackt oder mit demselben Verkehrsmittel befördert werden und die Angaben zur jeweiligen Menge unzureichend sind, werden die Zollabgaben anhand des Gesamtgewichts der Ware unter Anwendung des höchsten anwendbaren Satzes bemessen.

Die für die jeweilige Ware anwendbaren Zolltarife können dem System Tares auf der Website der EZV entnommen werden. Auf schriftliche Anfrage kann die EZV zudem Auskunft über die Tarifeinreihung und den präferenziellen Ursprung von Waren geben.



Informationen

Letzte Änderung 24.02.2020

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