Aufhebung der Industriezölle erleichtert Importe

Die Abschaffung der Zölle auf Industrieprodukten vereinfacht den Import von Vormaterialien für die KMU und verringert so deren Produktionskosten.

Am 1. Oktober 2021 hat das Parlament beschlossen, die Abgaben auf Industrieprodukten an der Schweizer Grenze abzuschaffen. Diese Entscheidung wirkt sich konkret auf die Unternehmen in der Schweiz aus.

Worum geht es?

Zölle sind Abgaben, die auf eine importierte Ware erhoben werden, wenn sie die Grenze des Ziellandes passiert. Diese Massnahme ist eines der wichtigsten Instrumente des Protektionismus.

In der Schweiz belaufen sich die Zölle auf Industrieprodukten im Durchschnitt auf 1,8% des Warenwerts. Höher sind sie zum Beispiel für Textilien und Bekleidung.

Gesetzesänderung notwendig

Ursprünglich sollten die Zölle auf Industrieprodukten die Schweizer Industrie vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Heute führen sie tendenziell eher zu einer Verteuerung von Vormaterialien aus dem Ausland. Deshalb hat der Bundesrat im November 2019 vorgeschlagen, die Industriezölle durch eine Änderung des Zolltarifgesetzes abzuschaffen. Das Parlament hat dieser Änderung in seiner Sitzung vom Herbst 2021 zugestimmt. Auf Basis von Prognosen aus dem Jahr 2018 ermöglicht die Aufhebung der Zölle Einsparungen in Höhe von CHF 563 Millionen pro Jahr.

Die Unternehmen können dank dieser Massnahme ihre Produktionskosten senken. Auch die mit dem Import verbundene administrative Belastung der Firmen verringert sich. Dieses indirekte Einsparpotenzial wird auf jährlich mindestens CHF 100 Millionen geschätzt.

Datum der Umsetzung

Indem der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Aufhebung der Industriezölle auf den 1. Januar 2024 festlegte, lässt er den Wirtschaftsakteuren und der Verwaltung für die Umstellung knapp zwei Jahre Vorlaufzeit. Diese können also in Ruhe alle technischen und organisatorischen Anpassungen vornehmen.


Informationen

Letzte Änderung 08.09.2022

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