Berufsunfallversicherung (BUV) und Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)

Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten im Zusammenhang mit der Berufsunfallversicherung (BUV) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV).

Die Unfallversicherung, die durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die entsprechende Verordnung (UVV) geregelt wird, deckt die infolge eines Unfalls entstandenen medizinischen Kosten. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Berufsunfallversicherung (BUV) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV). 

Die Berufsunfallversicherung (BUV) 

Schweizer Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern. Die BUV ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden verpflichtend, auch für Heimarbeitende, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontäre und für Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten arbeiten. Die Prämien sind von den Arbeitgebenden zu leisten. Die Versicherungspflicht gilt für alle abhängig Beschäftigten, also auch für die Gründer von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), die als Arbeitnehmende angesehen werden. Die Unfallversicherung kann über die Suva oder bei einer kollektiven UVG-Unfallversicherung abgeschlossen werden.

In vielen Branchen können sich selbstständig Erwerbende zum Abschluss der freiwilligen Unfallversicherung an die Suva wenden. Für die anderen Branchen offerieren Versicherer und Krankenkassen entsprechende Versicherungsprodukte. Die privaten Gesellschaften haben auch UVG-Zusatzversicherungen im Angebot. Leistungen und Konditionen sind aber sehr unterschiedlich.

Die Unfallversicherung trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person.

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 

Wenn eine Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, wird sie obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die NBUV werden von den Arbeitnehmenden getragen: Der Arbeitgeber zahlt die Prämien zu Beginn des Jahres gemeinsam mit den BUV-Prämien und zieht dann den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn des Arbeitnehmenden ab. 

Für Arbeitnehmende mit weniger als 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle nicht versichert (Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg sind für diese Arbeitnehmenden bei der Berufsunfallversicherung versichert). Damit dennoch eine gute Deckung des Risikos gewährleistet ist, müssen sie sich selbst bei ihrer obligatorischen Krankenkasse oder bei ihrem Versicherungsberater versichern lassen. Eine wichtige Ausnahme: Für diese Arbeitnehmenden mit einem reduzierten Teilzeitpensum sind Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei der BUV versichert.



Informationen

Letzte Änderung 18.01.2024

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