Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst sowie für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Präsentation der Pflichten in Zusammenhang mit der Krankentaggeld-Versicherung / Erwerbsunfähigkeits-, resp. Lohnausfallversicherung.
Für Unternehmende ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung zu empfehlen. Sie deckt den Lohnausfall bei Krankheit. Ebenfalls ratsam ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet nach Ablauf der Krankentaggeld-Versicherung (nach 2 Jahren) eine entsprechende Rente.
Unternehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei Krankheit für eine gewisse Zeit weiter zu entlöhnen. Wie lange diese Zeit dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt, die Mindestdauer ist aber gemäss Gerichtspraxis 3 Wochen im 1. Dienstjahr. Im Übrigen richtet man sich nach der sogenannten Zürcher, Basler und Berner Skala.
Arbeitgeber können dieses Risiko bei Krankenkassen oder Versicherungen abdecken. Die Hälfte der Prämien kann dem Personal belastet werden.