Mehrfachbeschäftigung

Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass die gesamten Arbeits- und Ruhezeiten eines Arbeitnehmers, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, gesetzeskonform sind.

Es ist gesetzlich gestattet, mehrere Arbeiten zu haben. Allerdings hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber eine Treuepflicht, die er einzuhalten hat. Er kann eine Nebenerwerbstätigkeit aufnehmen, sofern er seinen Arbeitgeber nicht konkurrenziert, dem Ansehen des Unternehmens, bei dem er angestellt ist, nicht schadet und sofern sein Nebenerwerb keine negativen Auswirkungen auf seine Arbeit hat.

Ein Arbeitgeber, der jemanden einstellen möchte, muss sich - unter anderem aus gesundheitlichen Gründen - vergewissern, dass die Aktivitäten des Arbeitnehmers gesetzeskonform sind. Die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden, auch wenn man die bei verschiedenen Arbeitgebern geleisteten Stunden zusammenzählt. Ein Arbeitgeber kann besonders dann ahnen, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mehrfach beschäftigt ist, wenn er oder sie sich auf eine Teilzeitstelle bewirbt.



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Letzte Änderung 24.02.2020

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