Mit der Akkreditierung wird die fachliche und organisatorische Kompetenz einer Konformitätsbewertungsstelle anerkannt. Die Zertifizierung bestätigt, dass vorgeschriebene Anforderungen erfüllt werden.
Akkreditierung = Bestätigung und Anerkennung der technischen Kompetenz
Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen (gem. Norm ISO/IEC 17000, Ziff. 5.6).
Zertifizierung = Bestätigung der Erfüllung vorgeschriebener Anforderungen
Verfahren, nach dem eine dritte Seite schriftlich bestätigt, dass Produkte, Prozesse, Systeme oder Personen mit festgelegten Anforderungen konform sind (siehe auch Norm ISO/IEC 17000, Ziff. 5.5). Die Zertifizierung ist eine der verschiedenen Konformitätsbewertungsarten.
Der Unterschied der beiden ähnlich scheinenden Aktivitäten besteht darin, dass im ersten Fall - bei der Akkreditierung - die formelle Anerkennung der Kompetenz im Zentrum steht. Dies erfordert fundierte technische Kenntnisse und damit den Beizug eines Fachexperten für den zu akkreditierenden Bereich. Im zweiten Fall - bei der Zertifizierung - geht es vor allem darum, die Konformität mit einer Norm oder einer normativen Grundlage festzustellen.