Ehepartner: So können die Ehepartner im Geschäft profitieren

Eheleute, die gemeinsam in einem Unternehmen arbeiten, können vor allem in steuerlicher Hinsicht viele Vorteile in Anspruch nehmen.

Arbeitet der Ehepartner oder die Ehepartnerin im Geschäft mit, so kann man nicht nur das Flugticket, sondern auch den Lohn und privat einen Rabatt für Doppelverdiener in Abzug bringen. Der Lohn bleibt allerdings privat steuerpflichtig. Einige Kantone kennen darüber hinaus sogar noch einen Sonderabzug für Ehepaare im gleichen Beruf bzw. Betrieb.

Ist das Einkommen beider Ehegatten gross genug (ab ca. CHF 140'000), kann man für beide eine Firmenpensionskasse und bei der Säule 3a (gebundene Vorsorge) ein zusätzliches Konto einrichten. Wer keine eigene Pensionskasse führen will, kann sich auch der Pensionskasse seines Branchenverbands anschliessen oder bei einer Bank oder Versicherung ein BVG-Konto einrichten.

Sind beide voll haftende Gesellschafter oder Kommanditäre, ist sogar das grosse 3a-Konto mit maximal CHF 33'408 pro Jahr (Stand: 2011) möglich. Sie dürfen jedoch nicht gleichzeitig einer Pensionskasse angehören.


Letzte Änderung 06.05.2021

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