Sanktionen bei verstecktem Privataufwand

Es ist verboten, private Ausgaben über die Firma abzurechnen, denn dadurch würde der steuerbare Gewinn künstlich reduziert werden.

Stellt sich bei einer Steuerrevision heraus, dass privater Aufwand über das Geschäft lief, kann dies böse Folgen haben. Das Unternehmen weist dann einen höheren Ertrag aus, der versteuert werden muss. Dieser Betrag wird von der Steuerbehörde als zusätzliches Privateinkommen aufgerechnet und mit Nach- und allenfalls Strafsteuern belegt.

Zudem muss die selbstständige Person damit rechnen, dass die Steuerbehörde auch die AHV-Behörde informiert, die zuletzt auch noch Sozialversicherungsabgaben auf das nicht ausgewiesene Einkommen erhebt.

Bei Kapitalgesellschaften bewerten die Steuerbehörden dieses Vorgehen analog als verdeckte Gewinnausschüttung, was die gleichen Folgen hat wie bei verdeckten Privatbezügen.


Letzte Änderung 24.02.2020

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