Steueroptimierung durch Anpassung der Privatbezüge

Firmeninhaber können ihre Steuerrechnung beeinflussen, indem sie das Verhältnis zwischen dem eigenen Lohn und dem Betriebsgewinn verändern. So geht's.

Bis zu einem gewissen Grad sind auch Steueroptimierungen zwischen privatem Einkommen (Lohnbezug des Geschäftseigentümers) und Unternehmensgewinn möglich: Macht das Geschäft absehbar einen Verlust oder liegt es in einer tiefen Progressionsstufe, kann es sinnvoll sein, seine eigenen Bezüge (Salär, Dividenden, Zinsen etc.) zu reduzieren.

Folge: Die Unternehmerin oder der Unternehmer zahlt als Privatperson wegen des kleineren Einkommens weniger Steuern. Zudem gerät das Unternehmen nicht in die Verlustzone und kann dadurch einen schlechten Eindruck gegen aussen vermeiden. Die ausgewiesenen tieferen Privatbezüge müssen aber in einem vernünftigen Verhältnis zur Vermögensentwicklung und zum Lebensaufwand stehen.

Umgekehrt gilt: Macht das Geschäft absehbar Gewinn, kann der Unternehmer oder die Unternehmerin sein Privateinkommen wieder erhöhen. So zahlt er oder sie privat zwar wieder etwas mehr Steuern, der steuerbare Gewinn des Geschäfts wird dafür aber kleiner.

Massiv überhöhte Saläre werden allerdings von der Steuerbehörde nicht akzeptiert. Sie gelten als verdeckte Gewinnausschüttungen und werden als zusätzlicher Unternehmensgewinn aufgerechnet.

Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten die Lohnbezüge im branchenüblichen Rahmen liegen und mit der Finanzkraft des Unternehmens in vernünftiger Relation stehen.


Letzte Änderung 24.02.2020

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