Im Rahmen der Regionalpolitik kann der Bund für die direkte Bundessteuer Steuererleichterungen gewähren. Zielgruppe der Steuererleichterungen sind Vorhaben industrieller Unternehmen, die in strukturschwachen Gebieten (Anwendungsgebiete) neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende neu ausrichten.
Die Anwendungsgebiete decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab (siehe Karte).
Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen (siehe Links).
Weitere Informationen zu den Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik finden Sie auf der Webseite des SECO (siehe Links).