Junge/ältere Arbeitnehmende

Junge und ältere Arbeitnehmende bilden zwei besonders gefährdete Gruppen, die im Betrieb einer Sonderbehandlung bedürfen.

Minderjährige, Jugendliche in Ausbildung und junge Arbeitnehmende müssen besonders gut betreut werden. Bestimmte Arbeiten sind für Minderjährige nicht zulässig, genau wie das Arbeiten zu bestimmten Zeiten. Bei jungen Arbeitnehmenden sind die Unfallzahlen besonders hoch, ebenso das Auftreten von Berufskrankheiten sowie Fälle von Belästigung und Mobbing. Siehe auch:

Die Produktivität der "Alten" ist viel wert

Seine Angestellten bei guter Gesundheit zu halten, ist die Pflicht eines jeden Arbeitgebers. Damit stellt man zudem sicher, dass man auch auf die älteren Arbeitnehmenden zählen kann. Da sie am meisten Erfahrung haben, sind die älteren Angestellten häufig extrem produktiv. Um dafür zu sorgen, dass sich ihre Gesundheit nicht frühzeitig verschlechtert, müssen bestimmte Massnahmen getroffen werden, zu denen insbesondere folgende zählen:

  • ergonomischere Arbeitsplätze
  • geringere körperliche Belastungen
  • ein angemessenes Arbeitspensum


Informationen

Letzte Änderung 11.08.2020

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