Betreuung von Alkohol- und Drogenabhängigen

Alkohol und andere Suchtmittel beeinträchtigen die Gesundheit der Betroffenen sowie die gemeinsame Arbeit.

Der Anteil alkohol- und drogenabhängiger Personen an der Belegschaft liegt zwischen 5% und 10%. Der Konsum von Drogen und Alkohol hat nicht nur für die Gesundheit und die Arbeitsleistung der Betroffenen verheerende Folgen, sondern auch für ihre Umgebung. Auch das Unfallrisiko ist deutlich erhöht.

Es ist Aufgabe der Firmenleitung, ein solches Verhalten zu untersagen, was namentlich durch das Erlassen einer schriftlichen Regelung erfolgen sollte. Der Arbeitgeber kann bei offensichtlich abhängigen Personen auch selbst eingreifen, um ihnen zu helfen, Unterstützung bei geeigneten Hilfseinrichtungen zu finden.


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Informationen

Letzte Änderung 03.02.2017

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