Die AG bietet den Gesellschaftern die Möglichkeit, ihre finanzielle Haftung auf ihren Anteil zu beschränken. Dafür ist das nötige Startkapital höher.
Vorteile
- Haftung: Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital. Achtung: Die Geschäftsführung (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) kann allenfalls mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn fahrlässiges oder strafbares Handeln vorliegt.
- Publizität: Besitzverhältnisse nicht öffentlich (kein Handelsregister-Eintrag der Aktionäre). Erleichterter Verkauf der Gesellschaft möglich.
- Sozialleistungen: Mitarbeitende Aktionäre gelten als Angestellte und sind obligatorisch sozialversichert.
- Geschäftsname frei wählbar.
- Steuern: Steuerprogression kann durch die Spaltung des Gewinns gebrochen werden. Kapitalgewinne sind steuerfrei.
- Einflussnahme Gründer möglich: Stimmrechtsaktien, Vinkulierung, Streuung der Aktien im eigenen Umfeld.
Nachteile
- Kapital: Höheres Mindestkapital (CHF 100'000) als bei GmbH erforderlich
- Gründung: Aufwändige Formalitäten, hohe Kosten
- Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der AG sowie Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre
- Strenge Bilanzierungsvorschriften: gesetzliche Reserven, Massnahmen bei Überschuldung etc.
- Hoher Verwaltungsaufwand: Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle etc.