Im Gesetz sind einige Kriterien festgelegt, welche die Statuten von AGs und GmbHs erfüllen müssen. Hier das Wichtigste im Überblick.
Statuten sind sowohl für Aktiengesellschaften als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff steht für die grundlegenden Rechtsnormen, die sich eine Gesellschaft gibt. Für beide Rechtsformen hat der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorgeschrieben (AG: Art. 626 ff. OR; GmbH: Art. 776 ff. OR). Die Statuten bedürfen zudem der öffentlichen Beurkundung.
Folgende Angaben gehören in die Statuten:
- Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
- Höhe des Aktienkapitals und des darauf einbezahlten Betrags
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
- Stimmrecht, Generalversammlung
- Mitglieder Verwaltungsrat, Revisionsstelle
- Form der Bekanntmachungen der AG
Neben diesen Mindestanforderungen empfiehlt es sich, auch Punkte wie Sacheinlagen, Modalitäten der Generalversammlung, Einberufung des Verwaltungsrats etc. in die Statuten aufzunehmen.