Aktionärsbindungsvertrag: Allgemeine Tipps

Ein Aktionärsbindungsvertrag ist von zentraler Bedeutung, um Streitigkeiten zu verhindern. Diese Vereinbarungen sind gesetzlich nicht geregelt.

Wo immer mehrere Parteien an einer Unternehmung beteiligt sind - und das ist bei einer AG der Fall - sind klare Verhältnisse von Vorteil. Mit einem Aktionärsbindungsvertrag können Sie diese schaffen. Ein solcher Vertrag regelt das Verhältnis unter den Aktionären ausserhalb der Statuten, ist also gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Allgemeingültige "Musterverträge" gibt es nicht, denn die Verhältnisse sind von Firma zu Firma verschieden. Lassen Sie sich deshalb bei der Gestaltung des Vertrages durch einen erfahrenen Anwalt beraten.

Grundsätzlich sollte der Aktionärsbindungsvertrag aber folgende Punkte enthalten:

  • Kaufrechte, Vorkaufsrechte, Kaufpflichten etc.
  • Übernahmerechte
  • Art der Abstimmungen (z.B. nach Köpfen anstatt nach Aktien)
  • Bestimmungen für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
  • Vetorechte, Klausel bei Pattsituationen
  • Vertretungen

Letzte Änderung 09.04.2021

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