Wer ein Unternehmen gründen will, kann bei der Pensionskasse eine vorzeitige Auszahlung der Gelder aus der Altersvorsorge beantragen.
Der Bezug muss bei Firmengründung, spätestens aber innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit getätigt werden.
Der Ehepartner muss schriftlich sein Einverständnis zum Vorbezug geben.
Für jüngere Unternehmerinnen und Unternehmer kann dies durchaus eine geeignete Möglichkeit sein, Eigenkapital zu beschaffen. Sie sollten dann aber umgehend wieder mit dem Aufbau ihrer Altersvorsorge beginnen. Denn schliesslich gibt es keine Garantie dafür, dass der Firmenverkauf dereinst zur Alterssicherung ausreichen wird.
Aus diesem Grund ist der BVG-Bezug für ältere Neuunternehmerinnen und Neuunternehmer auch wenig empfehlenswert. Sie können auf diesem Weg zwar namhafte Beträge als Eigenkapital beschaffen, riskieren aber damit gleichzeitig ihre Altersvorsorge.