Verluste aus der Schlussbilanz können in das nächste Geschäftsjahr vorgetragen werden. Künftige Gewinne können sieben Jahre lang verrechnet werden.
Zeigt die Schlussbilanz am Ende eines Geschäftsjahres statt eines Reingewinns einen Verlust, wird er auf die Rechnung des nächsten Geschäftsjahres vorgetragen. Steuertechnisch dürfen künftige Gewinne bis maximal 7 Jahre mit den Verlusten verrechnet werden.
Fliessen Gewinne, so sind zumindest Aktiengesellschaften nicht völlig frei, was sie damit tun wollen. 5 % des Jahresgewinns gehen zwingend in die gesetzlichen Reserven (bis insgesamt 20% des einbezahlten Aktienkapitals erreicht sind, OR Art. 671 C). Den verbleibenden Bilanzgewinn (Reingewinn und allfälliger Gewinnvortrag aus früheren Jahren) kann die Generalversammlung entweder als Dividende an die Aktionäre ausschütten, auf die nächste Rechnung vortragen oder zur Stärkung der Gesellschaft weitere freiwillige Reserven bilden. In der Realität ist es oft eine Mischung aus den verschiedenen Möglichkeiten.
Tantiemen, Dividenden und Superdividenden
Dividenden bis 5% heissen Grunddividenden. Darüber hinausgehende Dividenden nennt man Superdividenden. Denkbar ist auch die Ausrichtung von Tantiemen, also von Gewinnanteilen an den Verwaltungsrat. Von Superdividenden und Tantiemen ist in der Regel aber abzuraten, weil darauf noch einmal 10% gesetzliche Reserven zu entrichten sind. Zudem unterliegen Dividenden und Tantiemen der Doppelbesteuerung, weil sie zuerst das Unternehmen als Gewinn und danach der Bezüger noch als Einkommen versteuern muss.