Stille Reserven und Rückstellungen: Was sind stille Reserven?

Stille Reserven und Rücklagen stärken das Unternehmen als Sicherheit für schwierige Phasen.

Das Vorsichtsprinzip und die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse von Geschäftsleitung und Öffentlichkeit haben in der Praxis zu internen und externen Abschlussrechnungen geführt:

  • Die externe Rechnung dient der Information von Gläubigern, Aktionären oder der Öffentlichkeit. Sie richtet sich nach den auf Gläubigerschutz ausgerichteten Bewertungsvorschriften und zeigt daher in der Regel eher eine schlechtere Vermögens- und Ertragslage als es der Wirklichkeit entspricht.
  • Die interne Rechnung dient als Entscheidungsgrundlage und als Kontrollinstrument. Sie ist darum möglichst genau und gibt soweit möglich die tatsächlichen Werte wieder.

Entsprechend ist das Eigenkapital in der externen Bilanz kleiner als in der internen. Die Differenz zwischen dem in der externen Bilanz ausgewiesenen und dem effektiven Eigenkapital nennt man stille Reserven. Stille Reserven entstehen durch Unterbewertung von Aktiven oder durch Überbewertung von Passiven.

Mit der Auflösung von stillen Reserven weist man entsprechend in der externen Bilanz einen zu tiefen Aufwand (bzw. zu hohen Ertrag) und letztlich einen zu hohen Gewinn aus.

Das Obligationenrecht lässt stille Reserven praktisch unbegrenzt zu, weil sie das Unternehmen gleich mehrfach stärken:

  • Da der Gewinn kleiner wird, können weniger Gewinnanteile ausgeschüttet werden. Die zurückbehaltenen Gewinne stehen dem Unternehmen als eigene Mittel für die Finanzierung von Investitionen oder den Schuldenabbau zur Verfügung (Selbstfinanzierung).
  • Stille Reserven aus guten Jahren können in schlechteren Jahren aufgelöst werden, was eine ausgeglichene Dividendenpolitik ermöglicht.
  • Stille Reserven bieten Sicherheit für schlechte Zeiten. Mit ihrer Auflösung können Verluste vermieden werden, was dem Image und letztlich der Kreditfähigkeit des Unternehmens dient. Damit Geldgeber und Mitarbeitende über den wahren Geschäftsverlauf nicht getäuscht werden, müssen Aktiengesellschaften die Auflösung stiller Reserven grundsätzlich im Anhang aufführen, wenn dies den ausgewiesenen Erfolg wesentlich beeinflusst hat. Dass solche Hinweise nicht einfach "vergessen" gehen, dafür sorgt auch die Revisionsstelle.

Im Gegensatz zu den stillen Reserven werden die offenen Reserven in der externen Bilanz ausgewiesen, sind für Aussenstehende also erkennbar. Sie setzen sich aus den gesetzlichen und allfälligen freiwilligen Reserven zusammen.

Eine Art der offenen bzw. freiwilligen Reserven bilden Rückstellungen. Sie stellen eine Art Voraussparen dar, damit man nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt, wenn etwas passieren sollte. Rückstellungen sind immer mit einem konkreten Risiko verbunden:

  • Ein häufiges Risiko sind beispielsweise Nachforderungen von AHV und Mehrwertsteuer, wenn Umsatz oder Lohnsumme zu tief veranschlagt wurden.
  • Auch Garantieforderungen oder allfällige Prozessrisiken sollten über Rückstellungen abgesichert werden.

Pauschal akzeptieren die Steuerbehörden einen Abzug von 2% auf den garantiepflichtigen Umsatz.



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Letzte Änderung 04.05.2021

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